Rechtsprechung
BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage
- openjur.de
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 15.10.2013, 9 AZR 572/12.
- Bundesarbeitsgericht
Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage
- rechtsprechung-im-internet.de
Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung einer Rückkehrzusage;
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der notwendige Inhalt einer Klage auf Abschluss eines Arbeitsvertrages
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 15.11.2011 - 16 Ca 10557/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 15 Sa 180/12
- BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (21)
- BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 523/11
Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12
Ein solcher Antrag entspricht dem Regelfall des mit einer sog. Wiedereinstellungsklage bekundeten Willens des Arbeitnehmers (BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - Rn. 13 mwN) .Ausgeschlossen ist lediglich eine gerichtliche Entscheidung, mit der ein Arbeitsverhältnis mit Rückwirkung zu einem Zeitpunkt vor Abgabe des Angebots begründet werden soll (BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - Rn. 17; 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 35, BAGE 134, 223) .
(a) Das beklagte Land weist zwar zutreffend darauf hin, dass kein Recht auf Rückkehr von einer im Wege einer Vereinigung entstandenen neuen Betriebskrankenkasse bestünde, wenn bereits die freiwillige Vereinigung der BKK Berlin mit einer anderen Betriebskrankenkasse das Rückkehrrecht ausgelöst hätte (vgl. zum Vorbehalt der Konzernzugehörigkeit: BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - Rn. 37) .
Für den damit vom beklagten Land verfolgten Zweck, den zur BKK Berlin wechselnden Arbeitnehmern bei einem Verlust ihres Arbeitsplatzes einen Arbeitsplatz bei ihm zu garantieren, ist es ohne Bedeutung, wenn an die Stelle der "BKK Berlin" im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 150 Abs. 2 Satz 1 iVm. § 144 Abs. 4 Satz 2 SGB V ein anderer Arbeitgeber getreten ist (vgl. zur Rechtsnachfolge gemäß § 613a BGB: BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - Rn. 41) .
- BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 32/05
Wiedereinstellungsanspruch
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12
Insofern unterscheidet sich die Zusage des beklagten Landes erheblich von der Zusage, über deren Auslegung das Bundesarbeitsgericht am 19. Oktober 2005 (- 7 AZR 32/05 -) zu entscheiden hatte.Jene Zusage war in einer Betriebsvereinbarung enthalten, die im Wesentlichen nur eine befristete Beibehaltung der bisher bei der Arbeitgeberin geltenden Arbeitsbedingungen und Vergünstigungen vorsah (vgl. BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 32/05 - Rn. 20) .
Die Erstreckung der Rückkehrzusage auch auf den Fall der Schließung einer aufgrund von Vereinigungen entstandenen Rechtsnachfolgerin der BKK Berlin stellte auch kein unkalkulierbares Risiko für das beklagte Land dar (vgl. zum Risikoaspekt: BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 32/05 - Rn. 25) .
- BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 169/11
Wiedereinstellungsanspruch - Bestimmtheit des Klageantrags - AGB-Kontrolle
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12
Die Art der Arbeitsleistung kann sich - mittelbar - auch über die Angabe einer Eingruppierung in ein kollektives Entgeltschema erschließen, wenn dieses bestimmte Tätigkeiten einer Entgelt- oder Vergütungsgruppe zuordnet (BAG 13. Juni 2012 - 7 AZR 169/11 - Rn. 20) .Zur Ermittlung des Inhalts einer mit der Klage erstrebten Willenserklärung kann - wie bei anderen auslegungsbedürftigen Klageanträgen - die Klagebegründung herangezogen werden (BAG 13. Juni 2012 - 7 AZR 169/11 - Rn. 20) .
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
- BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05
Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12
Zwar ist bei der Auslegung einer Willenserklärung neben den Verständnismöglichkeiten des Empfängers auch das Interesse des Erklärenden daran zu berücksichtigen, dass sich der Empfänger darum bemüht, die Erklärung nicht misszuverstehen (BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 25, BAGE 116, 336) . - BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04
Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12
Der öffentliche Arbeitgeber ist dagegen nicht berechtigt, dem Arbeitnehmer (auf Dauer) eine Tätigkeit einer niedrigeren als der vereinbarten Vergütungsgruppe zu übertragen (vgl. BAG 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - zu B I 3 a bb der Gründe, BAGE 112, 361) . - BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09
Datenschutzbeauftragter - Beschäftigungsanspruch
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12
Die Vereinigung führt vielmehr zu einer Gesamtrechtsnachfolge, die auch die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer der fusionierten Krankenkassen erfasst (BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 25, BAGE 135, 327) . - BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 608/08
Altersteilzeit - rückwirkender Vertragsschluss
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12
Mit Rechtskraft einer klagestattgebenden Entscheidung des Revisionsgerichts wird das Arbeitsverhältnis der Parteien begründet (vgl. BAG 15. September 2009 - 9 AZR 608/08 - Rn. 23, BAGE 132, 119) . - BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 528/03
Betriebliche Übung - Einheitliche Vergütung in Berlin
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12
Auch muss ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes grundsätzlich davon ausgehen, dass ihm sein Arbeitgeber nur die Leistungen gewähren will, zu denen dieser rechtlich verpflichtet ist (BAG 29. September 2004 - 5 AZR 528/03 - zu II 3 b der Gründe mwN, BAGE 112, 112) . - BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12
Ob eine empfangsbedürftige Willenserklärung eindeutig ist, steht erst als Ergebnis einer Auslegung fest (vgl. BAG 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 111, 260; BGH 8. Dezember 1982 - IVa ZR 94/81 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 86, 41; Palandt/Ellenberger 72. Aufl. § 133 BGB Rn. 6; MüKoBGB/Busche 6. Aufl. § 133 Rn. 53) . - BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03
Anspruch auf Teilzeitarbeit
- BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06
Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch
- BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10
Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit …
- BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83
Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung
- BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09
Altersteilzeit - Vertragsänderung mit Rückwirkung
- BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11
Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer …
- BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 670/10
Tantieme - Leistungsvoraussetzungen - Vertragsänderung
- BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 271/07
Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung
- BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 192/03
Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers
- BAG, 13.03.2013 - 7 AZR 344/11
Wiedereinstellungsanspruch - AGB-Kontrolle
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 15 Sa 180/12
Auslegung einer Gesamtzusage - Schließung einer Betriebskrankenkasse - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 10 Sa 53/17
Tätigkeitszuweisung - geringwertigere Tätigkeit - öffentlicher Dienst
Der öffentliche Arbeitgeber ist dagegen nicht berechtigt, dem Arbeitnehmer (auf Dauer) die Tätigkeit einer niedrigeren als der vereinbarten Vergütungs- oder Lohngruppe zu übertragen (BAG, Urteil vom 15. Oktober 2013 - 9 AZR 666/12).